Vorteil Factoring: Konzentration auf die Kernkompetenz (2/2)

Im ersten Teil, den wir gestern an dieser Stelle veröffentlicht hatten, ging es um rechtliche Rahmenbedingungen, Vorteile für den Steuerberater und den reduzierten Aufwand in der Kanzlei. Jetzt beleuchten wir die Suche bzw. Auswahl eines Anbieters, die Kosten des Factorings und auch einige praktische Fragen.

Auswahl eines Anbieters

Bevor es soweit ist, steht aber noch eine andere Aufgabe an: die Suche nach dem passenden Partner. Seit 2008 benötigen Unternehmen, die regelmäßig Forderungen finanzieren und ankaufen, gemäß Kreditwesengesetz eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut. Zuständig ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gemeinschaftlich mit der Bundesbank. Auf der Website der Bafin sind derzeit 160 reine Factoringanbieter aufgelistet.
Auf den ersten Blick scheiden dabei alle Unternehmen aus, die sich schon per Namen explizit an Ärzte richten. Bei allen anderen zeigen sich Unterschiede darin, wie umfangreich der Bauchladen ist. Wer grundsätzlich für alle Branchen arbeitet, kann auf die individuellen Bedürfnisse einer Branche nur sehr bedingt eingehen. Vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage sollten Steuerberater zudem darauf achten, ihre Suche auf berufsständische Anbieter eingrenzen, z. B. Rechtsanwaltsgesellschaften.

Kosten des Factorings

Ein weiterer Faktor bei der Entscheidung sind auch die laufenden Kosten. Markttransparenz herrscht in diesem Sektor nicht, viele Anbieter halten sich auf ihren Websites eher bedeckt. Insofern ist Eigeninitiative gefragt. Als Richtwert: Die Kosten pro eingereichter Rechnung sollten bei seriösen Anbietern zwischen zwei und fünf Prozent liegen. Was davon abweicht, ist stark erklärungsbedürftig. Wichtiger als die eindimensionale, rein auf den Preis bezogene Frage ist aber: Was wird alles abgedeckt?
Es macht einen deutlichen Unterschied, ob ein Fixpreis auf die eingereichte Rechnung alle Dienstleistungen abdeckt oder Zusatzkosten für einzelne Schritte entstehen. Ein weiterer Punkt ist die Auszahlungssumme: Manche Anbieter bestehen auf einen Sicherheitseinbehalt und verrechnen später ihre Kosten damit. Andere zahlen Rechnungen zu 100 % aus und verschicken monatlich eine Sammelrechnung.
Bei einer vollumfänglichen Betrachtung sind auch kalkulatorische Kosten zu berechnen. Am Anfang steht ein Einarbeitungsaufwand, abhängig von der Technik und durch die Anpassung der hauseigenen Prozesse. Im Gegenzug entfallen jedoch Zinsverluste, weil durch die Vorfinanzierung der Rechnungen keine Außenstände mehr entstehen. Außerdem führt die Entlastung der Mitarbeiter zu mehr Freiraum für wertschöpfende Aufgaben.

Praktische Fragen

Dreh- und Angelpunkt des Factorings sind die Honorarrechnungen. Insofern lautet die Gretchenfrage: Wie viele Honorarrechnungen soll der Steuerberater abgeben? Als Anbieter alle zu fordern, ist ebenso unseriös, wie es unpraktisch ist, als Steuerberater in jedem Einzelfall zu entscheiden. Damit eine Verrechnungsstelle ihre entlastende Wirkung entfalten kann, sollten grundsätzlich alle Einzelrechnungen
abgegeben werden. Wie es bei Dauermandaten mit Lastschrift gemacht werden soll, ist eine individuelle Entscheidung – die einen Büros wollen sich ganz befreien, andere nehmen das gar nicht als Aufwand wahr.
Aber was ist, wenn später Rechnung ausgemahnt ist und rechtliche Schritt folgen müssten? Diese Entscheidung sollte immer beim Steuerberater liegen, schließlich sind die Mandanten der zentrale Wert einer Kanzlei. Entscheidet er sich für konsequentes Handeln, überwiegen die Vorteile. Die meisten Mandanten verhalten sich zukünftig disziplinierter, Querulanten verschwinden aus der Mandantenkartei.
Sind alle Fragen geklärt, so dass ein Vertragsabschluss ansteht, muss der Anbieter üblicherweise mittels BWA, Jahresabschluss, OP-Liste und weiteren Informationen abschätzen, in welcher Gesamthöhe er Rechnungen ankaufen kann. Dies ist zwingend nötig, um die strengen BaFin-Vorgaben zu erfüllen.

Fazit:

Insbesondere alteingesessenen Kollegen haben das Factoring noch nicht im Fokus. Zu Unrecht. Diese Finanzierungsform hat sich in Deutschland vor über 40 Jahren durchgesetzt. In der Durchführungsform einer Verrechnungsstelle ist das System seit Jahrzehnten bei Ärzten erfolgreich etabliert und wird daher auch von Mandanten des Steuerberaters akzeptiert.