Vorschussrechnung und Insolvenz des Mandanten

Honorarsicherung bei drohender Insolvenz Besondere Aufmerksamkeit bei der Rechnungslegung ist geboten, wenn der Mandant in Zahlungsschwierigkeiten kommt. Über die nur als exorbitant zu bezeichnenden Pflichten und Haftungsfallen des Steuerberaters bei einer (sich abzeichnenden) Insolvenz des Mandanten wurden bereits Bibliotheken veröffentlich. Hier soll es nur um einen Aspekt gehen – die Honorarsicherung durch eine geordnete Vorschuss- und Honorarpolitik. Im Falle einer Insolvenz sind Zahlungen des Mandanten an Sie sind – wie alle Rechtshandlungen – nach den §§ 129 ff. InsO unter bestimmten Umständen anfechtbar. In der Konsequenz sind bereits verdiente und vereinnahmte Honorare an die Insolvenzmasse zurück zu zahlen – wir berichten Ihnen hier sicherlich nichts Neues. Die für Steuerberater des Insolvenzschuldners praktisch bedeutsamste Regelung enthält dabei § 130 InsO, dessen Absatz 1 Satz 1 lautet: „Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,
1. wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist, wenn zur Zeit der Handlung der Schuldner zahlungsunfähig war und wenn der Gläubiger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte oder
2. wenn sie nach dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und wenn der Gläubiger zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte.“ Das größte Problem als Steuerberater ist die umfassende Kenntnis der finanziellen Lage des Mandanten. Nicht selten ist es ja der Steuerberater, der den Mandanten auf einen Insolvenzgrund überhaupt erst hinweist. Auf der anderen Seite sind die Monate vor und nach der Insolvenzantragsstellung für den Steuerberater oft besonders arbeitsintensiv, was natürlich entsprechende Honorarforderungen mit sich bringt.

To Dos

Um dieses Dilemma aufzulösen, gibt es eine bewährte und einfache Vorgehensweise:

• Steuerberater nehmen für ausnahmslos jede Tätigkeit einen Vorschuss, und zwar für die Gebühren und Auslagen, die in den nächsten 30 Tagen voraussichtlich anfallen werden. • Steuerberater erbringen Ihre Leistungen nur nach Vorschusszahlung.

• Steuerberater erstellen kurzfristig nach Leistungserbringung die Schlussrechnung für Ihre Tätigkeiten, und zwar spätestens innerhalb von 30 Tagen.

Not To Dos

Auf gar keinen Fall

• wird auf Vorschüsse verzichtet

• werden Ratenzahlungsvereinbarungen geschlossen

• werden Honorarforderungen gestundet

Das Bargeschäft

Letztlich gelten also die Regeln für ein ordentliches Honorarmanagement fort, nur dass Sie noch konsequenter und zeitlich enger gelten. Hintergrund ist § 142 InsO, das sogenannte „Bargeschäft“: „Eine Leistung des Schuldners, für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen gelangt, ist nur anfechtbar, wenn die Voraussetzungen des § 133 Absatz 1 bis 3 gegeben sind und der andere Teil erkannt hat, dass der Schuldner unlauter handelte. Der Austausch von Leistung und Gegenleistung ist unmittelbar, wenn er nach Art der ausgetauschten Leistungen und unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs in einem engen zeitlichen Zusammenhang erfolgt. […]“ Die etwas verschachtelt und schwammig formulierte Norm bewirkt, dass der Insolvenzschuldner weiterhin Geschäfte machen kann, wenn Leistung und Gegenleistung in einem unmittelbaren Austauschverhältnis stehen. Das Wort „unmittelbar“ ist dabei als sogenannter „unbestimmter Rechtsbegriff“ im Zweifel von einem Gericht auszulegen. Bisher haben diverse Gerichte einschließlich des BGH eine Unmittelbarkeit noch angenommen, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung maximal 30 Tage vergangen sind. Werden die Voraussetzungen des Bargeschäfts nicht eingehalten, kann eine erbrachte Zahlung angefochten und eine unbezahlte Honorarforderung zur Tabelle angemeldet werden. Beides möchten Sie nicht, denn: Erst wenn ein nach einer Insolvenzeröffnung ein sog. „starker Insolvenzverwalter“ Ihnen für den Schuldner Aufträge erteilt, gehören Ihre Honorarforderungen zu privilegierten Masseverbindlichkeiten – vorher verdiente Honorare werden nicht vorrangig befriedigt und müssen – wenn Sie unbezahlt sind – mit zur Tabelle angemeldet werden.

Mit dem Online-Word HTML-Konverter können Sie Word-Dokumente mit nur wenigen Klicks in einen sauberen Code umwandeln.