Vier Steuersätze für ein Halleluja?

Alle Jahre wieder wandern um diese Jahreszeit Nadelbäume aus dem freien Feld in die Enge behaglich geheizter Wohnungen. Und in fast allen Fällen hat der Fiskus selbstredend ein Auge darauf geworfen. Wie so oft gibt es aber nicht „die eine“ Variante beim Steuersatz, sondern deren gleich vier. Eine schnelle Übersicht.

Vier Steuersätze für ein Halleluja

Zwei Faktoren bestimmen die Höhe der Umsatzsteuer beim Tannenbaum – wo er herkommt und wer ihn verkauft. Konkret fallen diese Steuersätze an:

  • 19%: der ganz normale Umsatzsteuersatz für künstliche Weihnachtsbäume, üblicherweise solche aus Plastik

  • 10,7%: für Bäume aus Sonderkulturen, verkauft von einem pauschalierenden Landwirt

  • 7%: der ermäßigte Umsatzsteuersatz für natürliche Weihnachtsbäume, die „normal“ gewachsen sind und von einem Gewerbetreibenden (z.B. der Baumarkt am Stadtrand) oder einem nicht-pauschalierenden Landwirt verkauft werden

  • 5,5%: für „irgendwo im Wald“ aufgewachsene Bäume, verkauft von einem pauschalierenden Landwirt

Drei umsatzsteuerfreie Varianten

Der günstigste Steuersatz von phänomenalen 0% fällt dann bei diesen drei Optionen an: Der Verkäufer ihres Vertrauens…

  • …ist als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit,
  • …ist eine Privatperson,
  • …existiert gar nicht, weil Sie den Christbaum im eigenen Wald oder Garten schlagen.