Verrechnungsstelle für Steuerberater – drei wesentliche Fragen

Alle Wege führen nach Rom und ziemlich viele auf unsere Website. Aber wenn man nicht findet, wonach man sucht? Dann bietet sich in unserem Fall eine direkte Ansprache an – per Kontaktformular, E-Mail oder Anruf. Die Tage hat uns ein Steuerberater „drei wesentliche Fragen“ gestellt, die ihn vorab interessieren. Wir geben die Informationen gerne weiter.

1. Frage: Müssen sämtliche Rechnungen über die StBVS abgewickelt werden oder kann ich auswählen?

Da diese Teilfrage zweiteilig ist, gibt es auch zwei eine zweigeteilte Antwort. Die erste ist ziemlich kurz und sehr eindeutig: Selbstverständlich kann ein Teil der Rechnungen bei der Kanzlei verbleiben.
Die zweite, etwas ausführlichere Antwort: Eine wirksame Entlastung im Alltag tritt nur ein, wenn der grundsätzliche Aufwand nach dem Schreiben einer Rechnung wirklich komplett ausgelagert wird. Wir empfehlen daher, alle Rechnungen ohne SEPA-Mandat an uns abzugeben. Wird dagegen selektiert und bleiben „Spezialfälle“ in der Kanzlei, lenken diese weiterhin von den Kernaufgaben ab.
Hier finden sich ein paar weiterführende Informationen zum Honorarmanagement für Steuerberater.

2. Frage: Wie hoch ist Ihr Honorar in Abhängigkeit vom Umsatz bzw. von Frage 1?

Der Jahresumsatz einer Kanzlei sollte bei ungefähr 200.000 EUR anfangen, damit wir als Verrechnungsstelle für Steuerberater unsere Stärken voll ausspielen können. Die tatsächlichen Kosten hängen dann davon ab, wie viele Rechnungen über uns laufen. Dies liegt daran, dass wir mit einem geringen Anteil am Bruttobetrag jeder eingereichten Rechnung (Einreichungspreis) alle üblichen Kosten decken.
Der Vollständigkeit halber: Aus organisatorischen Gründen leiten wir aus dem Jahresumsatz der Kanzlei einen (anteiligen) „Mindestpreis“ ab, mit dem wir die Einrichtungs- und Betriebskosten für jeden Kunden abdecken. Da dieser Mindestpreis aber durch die Gebühren für die eingereichten Honorarrechnungen „abgestottert“ wird, spielt er in der Praxis keine Rolle.
In einem Blogartikel des Vorjahres haben wir uns etwas ausführlicher mit Gebühren und Mindestpreis auseinandergesetzt.

3. Frage: Kann ich mit dem Mandanten eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen?

Die Antwort auf diese Frage ist ein klares „Jein“. Selbstverständlich können Steuerberater mit ihren Mandanten grundsätzlich eine Ratenzahlung absprechen – die jeweilige Ausgestaltung liegt aber bei uns.
Praktisch funktioniert das dann so, dass wir vom Steuerberater die entsprechende Information erhalten. Dann setzen wir uns mit dem jeweiligen Mandanten in Verbindung, um die konkreten Formalia wie z.B. die Laufzeit abzustimmen. In der Praxis tritt aber ein anderer Fall häufiger auf: Ein Mandant kommt direkt ohne Einschaltung der Kanzlei auf uns zu, weil er eine Ratenzahlung für die Honorarrechnung wünscht.
Zusatzinformation zur 3. Frage:
In dem Kontext ist vielleicht auch der Ausfallschutz für Honorare interessant. Mit einer diskreten und vor allen Dingen schnelle Bonitätsprüfung wissen unsere Kunden umgehend, ob wir eine Rechnung (in voller Höhe) ankaufen. Wenn wir das nicht machen, ist das ein Zeichen, vielleicht eine Anzahlung oder zumindest Teilzahlungen zu vereinbaren. Denn nichts ist ärgerlicher, als für eine erbrachte Leistung um das berechtigte Honorar gebracht zu werden.