Unsere Gebühren: Transparenz aus Anbieter- und Kundensicht

Die Kundenperspektive kennen wir bei der StBVS selber sehr gut – sowohl als Organisation als auch als mit unserem Team als private Verbraucher. Was uns hier ärgert, wollen wir als Dienstleister unbedingt selbst vermeiden. Exemplarisch lässt sich das gut an unseren Gebühren aufzeigen.

Plakativ intransparent: Bahn und Flug

Fangen wir plakativ mit zwei Beispielen für geringe Transparenz an: den Kosten für Tickets für Bahn und Flugzeug. Wer „quick & dirty“ mit Bargeld am Automaten ein Zugticket für den sofortigen Gebrauch im Regionalverkehr bezahlt, sieht die versteckten Zusatzkosten bei Bahntickets nicht. Die Reservierung eines Sitzpatzes im Fernverkehr muss extra bezahlt werden und für die Zahlung per Kreditkarte wird ebenfalls ein Aufschlag fällig. Noch vielfältiger wird es beim Fliegen, wenn manche Anbieter außerdem Gepäck oder Snacks in Rechnung stellen. Vom beworbenen Billigtarif á la „Für 19 Euro von hier nach irgendwo in Europa“ bleibt in solchen Fällen nur Marketingnebel übrig.

Interne Sicht: Einfachheit bringt auch Vorteile nach innen

Besser gefallen uns da insbesondere Mobilfunkanbieter, deren Flatrate-Modell sehr transparent ist: Es gibt einen Basispreis für alle Gesprächsminuten in die üblichen deutschen Netze und Zusatzkosten entstehen nur für Sonderrufnummern.
Ähnlich sieht es bei unserem Modell der All-in-Gebühren aus. Wir berechnen einen fixen Prozentsatz auf die eingereichte Rechnung und decken damit alle alltäglichen internen Servicekosten ab. Das beinhaltet die Bonitätsprüfung von gewerblichen oder privaten Mandanten bei Crefo bzw. Schufa ebenso wie alle Kosten für den „Papierkram“ mit den Mandanten. Es spielt für die Steuerberater daher auch keine Rolle, ob wir über den internen Aufwand für die Zahlungsüberwachung ein oder zwei Erinnerungsschreiben schicken.  Alles, was mit Verträgen, Verlängerungen, Krediten und Mahnungen zusammenhängt, wird durch die Pauschale abgedeckt. Ebenfalls inkludiert sind grundsätzlich die Gebühren für Anwälte und Gerichte, die bei der Rechtsverfolgung entstehen können.
Ausnahmen gibt es nur für Sonderfälle. Dazu zählen insbesondere per Fax oder E-Mail eingereichte Rechnungen oder die Bonitätsprüfung eines gewerblichen Debitors außerhalb Deutschlands. Neben der Außenwirkung hat dieser Ansatz auch eine Innenwirkung: Wir sparen uns intern eine Menge Verwaltungsaufwand, der beim Nachhalten einzelner Teilschritte entstehen würde.

Externe Sicht: „StBVS-Modell vereinfacht Kalkulation“

Die Anregung zu diesem Blog-Beitrag kam von einem Steuerberater, der seit dem ersten Quartal 2016 auf uns setzt. Was er uns in dem Telefonat im Dialog erzählt hat, fassen wir hier als Monolog zusammen:
„Wir haben mal versucht, die kalkulatorischen und externen Kosten bei unseren Honorarrechnungen aufzuschlüsseln. Das war gar nicht so einfach, weil der Aufwand so unterschiedlich verteilt war. Die Kosten für Papier und Porto einer Rechnung waren da noch der einfachste Posten. Aber dann mussten wir einem Teil der Mandanten nachtelefonieren, haben Erinnerungen geschickt, haben dann noch mal nachtelefoniert und noch mal Erinnerungen geschickt… Im zeitlichen Ablauf haben wir uns mit einzelnen Rechnungen zwischen zehn Tagen und vier bis fünf Monaten beschäftigt. Je länger es gedauert hat, desto weniger wollten wir den Personalaufwand nachhalten, weil das Verhältnis von Aufwand und Ertrag immer unschöner wurde.
Das Modell der StBVS dagegen macht unsere Kalkulation ziemlich einfach: Es gibt den fixen Satz auf unsere Honorarrechnungen und alles andere spielt erst einmal keine Rolle mehr. Dass dies im Vergleich zu vorher echte Gebühren statt „nur“ die Zeit der Mitarbeiter kostet, ist nachrangig. Wir sind jetzt produktiver, weil wir unsere Zeit effektiver für die Aufgaben einsetzen, die die Kanzlei nach vorne bringen.“
 
 
Randbemerkung
Dieser Blog-Beitrag ist eine Ergänzung zu unserem StBVS-Glossar, genauer: zum Eintrag „All-in-Gebühren“.