Unbekannte Mandanten und das mögliche Risiko für künftige Honorare

Im Vergleich zu Vertretern anderer freier Berufe haben Steuerberater einen großen Vorteil: Sie bekommen einen tiefen Einblick in wirtschaftliche Verhältnisse ihrer Mandanten und können daraus ein gewisses Risiko für das eigene Honorar kalkulieren. Der Nachteil dieser Methode: Dafür muss die Geschäftsbeziehung bereits bestehen. Es gibt jedoch einen dritten Weg zwischen Urvertrauen und Misstrauen.

Urvertrauen, Misstrauen und der dritte Weg

Zu Beginn eines Mandatsverhältnisses können Steuerberater ihren zukünftigen Mandanten ja nur vor die Stirn schauen. Wenn der Anspruch an den Steuerberater nicht von der Zahlungsmoral gedeckt ist, lässt sich bei Dauermandaten ja schnell der Stecker ziehen, wenn vereinbarte Zwischenzahlungen ausbleiben.

Aber was ist, wenn es nur um ein temporäres Mandat oder einen hohen Aufwand direkt zu Beginn geht? Urvertrauen der Sorte „der Mandat zahlt schon“ oder doch Misstrauen der Sorte „unbedingt Vorkasse in signifikanter Höhe“?

Gut, aus den Details zum Mandat lassen sich schon gewisse Rückschlüsse ziehen, wie es um Bonität und Liquidität eines Mandanten bestellt ist. Auch die Kleidung des Gegenübers kann ein Indiz sein. Aber der als Baulöwe apostrophierte Jürgen Schneider lief perfekt gekleidet im Anzug durch die Gegend und Facebook-Milliardär Mark Zuckerberg trägt bevorzugt Jeans und T-Shirt. Insofern kann es leicht zur Bauchlandung führen, wenn man auf sein Bauchgefühl hört.

Also pauschal auf An- und Zwischenzahlungen bestehen und damit (einzelne) Mandanten so richtig vor den Kopf stoßen? Oder ebenso pauschal das Risiko von Außenständen oder gar Ausfällen eingehen? Vermeiden lässt sich das nur, wenn jeder Fall individuell betrachtet wird und vorab zusätzliche Informationen eingeholt werden.

Bonitätsabfrage berufsrechtlich auf der sicheren Seite

Darüber hinaus legt ein Steuerberater durch seine Anfrage bei einer Auskunftei offen, wer bei ihm Mandant ist. Das ist berufsrechtlich mindestens heikel, wenn nicht strafbar, soweit der Mandant nicht eingewilligt hat.

Einfacher haben es da die Kunden der StBVS: Als Verrechnungsstelle für Steuerberater übernehmen wir ja einerseits das Honorarmanagement – vom Versand der Rechnungen über die Zahlungszuordnung bis hin zu Zahlungserinnerungen. Andererseits haben wir den Ausfallschutz für Steuerberater im Programm. Per DATEV-Schnittstelle oder über unser Webtool im Kundenportal melden Steuerberater ihre Mandanten an, wir prüfen diskret deren Bonität und geben eine binäre Rückmeldung: Zusage oder Ablehnung.

Das macht die Sache für Steuerberater ziemlich einfach: Bei der Zusage zahlen wir das Honorar aus, selbst wenn ein Mandant zahlungsunfähig wird – das ist dann unser Risiko. Lautet das Ergebnis „Mandant abgelehnt“, liegt das Risiko für den endgültigen Zahlungsausfall beim Steuerberater. Alle anderen Leistungen erbringen wir wie üblich, aber für eine mögliche Honorarvereinbarung ist unsere Rückmeldung ein gutes Indiz.

Berufsrechtlich bewegen wir uns hier auf sicherem Terrain, da wir die Frage, welcher Mandant zu welchem Berater gehört, bei uns „kapseln“ und nicht an Unbeteiligte weiterleiten.