Bereits zum fünften Mal in folge schauen wir zurück: Welchen Themen hatten im abgelaufenen Quartal den höchsten Zuspruch. In der Summe sind es sieben Artikel geworden, weil das BGH-Urteil zur Haftung eines Steuerberaters ein Doppelpack ist und weil wir die Fußballtickets außer Konkurrenz laufen lassen. Ganz vorne liegt zweimal die DATEV-Schnittstelle.
Platz 1: Pressemitteilung zur DATEV-Schnittstelle
Zugegeben: Für unsere sonstigen Verhältnisse ist Honorar auf Knopfdruck mit neuem DATEV-Modul – Schnittstelle zur StBVS vereinfacht Arbeitsabläufe in Steuerberaterkanzleien eine ziemlich sperrige Überschrift. Dafür verrät sie schon beim ersten Lesen exakt, um was es eigentlich geht. Und das ist bei einer Pressemitteilung ja gar nicht so verkehrt.
Platz 2: Honorar auf Knopfdruck
Auch auf dem zweiten Platz liegt ein Beitrag über das Zusatzmodul „DATEV-Factoring – StBVS“, das seit dem Update auf Version 10.1 in DATEV enthalten ist. Der Unterschied: Honorar auf Knopfdruck: Automatisierung aller Arbeitsschritte ist ein Best-Practice-Text, basierend auf dem Feedback eines Pilotkunden zur Schnittstelle.
Platz 3: Aufbau eines zweiten Standorts
Ein Comeback feierte im ersten Quartal ein anderer Praxisfall, den wir im ersten Halbjahr 2016 im Blog skizziert hatten: die Finanzierung eines zweiten Standorts. Inhaltlich geht es darum, wie vier Partner einer Steuerberaterkanzlei mit einem Umsatzvolumen in Höhe von 3,5 Mio. Euro eine Kanzleiübernahme planen.
Platz 4: Ärzten sei Dank
Üblicherweise wird Ärzten nur gedankt, wenn sie im Rahmen eines medizinischen (Not-)Falls ihre Arbeit erledigen. Steuerberater können auch bei bester Gesundheitdanken. Schließlich hat die Verrechnungsstelle für Steuerberater durch Ärzte hohe Akzeptanz bei Mandanten.
Platz 5: Insolvenzverschleppung oder Unhöflichkeit?
Der fünfte und abschließende Platz ist ein Doppelpack: Ein neues BGH-Urteil zu Insolvenzverschleppung verschärft die Risiken für Steuerberater. Deshalb haben wir einem alten Rat einen Imperativ vorangestellt: Unhöflichkeit schützt oder: Melden macht frei.
Außer Konkurrenz
Unser Artikel zur „steuerlichen Behandlung von Fußballtickets“ zum Saisonbeginn 2016/17 entpuppt sich als Dauerbrenner. Er war im vierten Quartal ganz oben, er war im Jahresranking 2016 ganz oben und er stand auch jetzt wieder an der Spitze. Weil wir aber Verhältnisse wie in der tatsächlichen Bundesliga-Tabelle vermeiden wollen – und weil uns der lateinische Merksatz „variatio delectat“ gut gefällt –, lassen wir den Text einfach außerhalb der Konkurrenz laufen.