Steuererklärung: Fristverlängerung durch Steuerberater

Die vorausschauenden Steuerbürger sammeln unterjährig alle Belege und können schon am 1. Januar zu weit über 90 % ihre Steuererklärung fertigstellen (lassen). Wer dagegen auf Belege wartet oder seine Rechnungen, Quittungen und Aufwendungen nur bedingt im Griff hat, muss auf die Fristen achten.
Der erste wichtige Stichtag für Pflichtveranlagungen steht in drei Wochen an: am 31. Mai 2016 muss die Steuererklärung für das vergangene Kalenderjahr abgegeben werden. Ob dies klassisch in Papierform oder zeitgemäß in digitaler Form durch Elster oder Steuersoftware passiert, ist Geschmackssache – die aber immer mehr Steuerpflichtigen gefällt. Über 20 Millionen Steuererklärungen wurden 2015 laut Branchenverband BITKOM online eingereicht, bericht der Fachverlag Springer Professional. Wer den Termin 31. Mai nicht halten kann, muss eine Fristverlängerung beantragen. Einfacher ist es, wer zum Steuerberater geht, denn hier gelten andere Fristen.
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