Was Lionel Messi und Uli Hoeneß gemeinsam haben? Sie gehören beide zum europäischen Spitzenfußball – und wurden beide wegen Steuerhinterziehung veurteilt. Man muss aber nicht Profi des FC Barcelona oder Funktionär des FC Bayern München sein, um wegen Fußball mit der Steuer in Konflikt zu geraten. Gefahrenpotenzial ergibt sich bereits für Unternehmen, wenn sie als einfache Dauerkarteninhaber oder im Rahmen eines Sponsorings Fußballtickets an Mitarbeiter und Geschäftsfreunde ausgeben. Das gilt bereits bei Amateurvereinen.
Amateure im DFB-Pokal: garantierter Hit für Spieler und Sponsoren
Nachdem die Fußball-Europameisterschaft weitgehend Magerkost geboten hat und das olympische Fußballturnier eher unter dem Radar fliegt, geht es jetzt langsam wieder los: Dieses Wochenende findet die erste Runde im DFB-Pokal statt. Speziell für die Amateurvereine bietet sich hiermit die Chance, einmal bundesweit Aufmerksamkeit zu erlangen – und vielleicht einen Coup zu landen.
In diesem Jahr messen sich beispielsweise die Amateurvereine Carl Zeiss Jena (Regionalliga Nordost) mit Bayern München, SV Drochtersen/Assel (Regionalliga Nord) mit Borussia Mönchengladbach, SC Hauenstein (Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar) mit Bayer Leverkusen, FV Ravensburg (Oberliga Baden-Württemberg) mit dem FC Augsburg, FC 08 Villingen (Verbandsliga Südbaden) mit Schalke 04 sowie BFC Preussen (Berlin-Liga) mit unserem Heimatverein 1. FC Köln.
Damit sind diese Paarungen auch für die Sponsoren der kleinen Vereinen attraktive Anlässe, um (langjährige bzw. aussichtsreiche) Geschäftspartner einzuladen oder sich bei verdienten Mitarbeitern mit Tickets zu bedanken. Hier liegen steuerrechtliche Fußangeln, über die besonders jene Sponsoren stolpern können, die sich erstmals mit dem Thema auseinandersetzen.
Wahlrecht bei Fußballtickets: Pauschalsteuer oder Arbeitslohn
Grundsätzlich stellen Eintrittskarten Zuwendungen dar, die beim jeweiligen Empfänger zu versteuern sind. Bei Geschäftsfreunden und sonstigen Unternehmensfremden empfiehlt sich aus diversen Gründen, die Steuer als Einladender im Rahmen des § 37b EStG zu übernehmen. In solchen Fällen ist die Pauschalsteuer von 30 % anzuwenden. Andernfalls müssten die Geschäftspartner ihre Tickets selbst zum jeweiligen Satz versteuern.
Zumindest theoretisch besteht bei den Mitarbeitern eine Wahlmöglichkeit: die Eintrittskarte wird entweder als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesehen oder gleichfalls pauschal versteuert. Sofern Tickets als Incentive eingesetzt werden und eine positive Reaktion beabsichtigt ist, sollte die Wahl aber immer auf die Pauschale entfallen.
Untere Ligen: Chance für regionale Sponsoren
Sicherlich wird sich im DFB-Pokal einer der unterklassigen Vereine gegen die Vertreter der Bel Etage des deutschen Fußballs durchsetzen – der sogenannte „graue Alltag“ wird aber weiterhin den Regelfall darstellen. Und hier müssen sich die Sponsoren die gleichen Fragen stellen, nur eben mit Dauerkarten statt (mutmaßlich) einmaligen Eventtickets. Wie attraktiv die Sportart als Werbeträger auch unterhalb des TV-Radars ist, zeigt sich beispielsweise in der vierten Liga, wo sich lokale bzw. regionale Unternehmer engagieren statt Konzernen und Großunternehmen.
Beim SV Meppen (Regionalliga Nord) sind das u.a. die Initiative landwirtschaftlich orientierter Unternehmen „Echt Emsland“, der regionale Kommunikationsdienstleister KIKxxl und die alkoholfreie Berentzen-Tochter Vivaris; bei Viktoria Köln – im DFB-Pokal übrigens Gegner des Zweitliga-Clubs 1. FC Nürnberg – gehören der keine 3 km vom Gelände ansässige Malermeister Bernd Lanius dazu, das regionale Autohaus Kierdorf oder der sauerländische Mittelständler Mantel Haustechnik.
Sponsoring-Pakete: Komplikationen vermeiden
Was diese sechs beispielhaft aufgeführten Sponsoren in ihren jeweiligen Sponsoringpaket vereinbart haben, ist vom Angebot und in Teilen sicherlich auch vom jeweiligen Verhandlungsgeschick abhängig. Aber ein Set Dauerkarten können wir hier neben Werbefläche als grundsätzlichen Bestandteil voraussetzen. Die Frage ist aus steuerlicher Sicht jetzt, wie detailliert die einzelnen Leistungen des Vereins aufgeschlüsselt sind – also auch die Preise der Karten – oder ob es ein Gesamtpaket mit einer Summe ist.
Handelt es sich um Gesamtpaket, sollte der Preis für die Tickets möglichst realistisch geschätzt werden – gegebenenfalls auch durch eine Auskunft des Vereins. Zudem sollte penibel Buch darüber geführt werden, welche Personen an welchen Tagen die Dauerkarten genutzt haben. Speziell bei der Versteuerung über den Arbeitslohn macht es einen deutlichen Unterschied, ob ein Auszubildender oder ein Steuerberater ein Spiel besucht hat.
Auch wenn der Aufwand, alle zwei Wochen eine Excel-Tabelle zu pflegen, als unnötig angesehen wird: Dies ist eine sinnvolle Vorwärtsverteidigung, um unnötige Komplikationen mit dem Finanzamt zu vermeiden. Sollte bei einer entsprechenden Prüfung eine Nachfrage auftauchen, ist es ungleich aufwendiger, die Stadionbesuche einer kompletten Saison nachzuvollziehen. Oder es wird ungleich teurer, wenn das Finanzamt vom vollumfänglichen Gebrauch der Karten ausgeht, obwohl eine Reihe von Spielen quasi verfallen sind.
Weitere Aspekte: Aufwendungen geltend machen
Die Ausgaben für ein Sponsoringpaket können jedoch auch steuerlich geltend gemacht werden. Sind die Positionen eindeutig aufgeschlüsselt, ist dies vergleichsweise einfach. Andernfalls müssen die verschiedenen Bestandteile (Eintrittskarten, Catering für VIP/Sponsoren, Werbung) nach den Vorgaben der Finanzverwaltung aufgeteilt, da sie steuerlich unterschiedlich behandelt werden.
Beim Betriebsausgabenabzug für Tickets (Geschenke) kommt es darauf an, ob sie an Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter gehen. In dem einen Fall gibt es eine bestimmte Höhe, bis zu der Aufwendungen abziehbar sind, in dem anderen Fall sind sie Betriebsausgaben. Gehört seitens des Vereins Catering vor und während des Spiels zum Service für die VIP-/Sponsoringtickets, muss dieser Anteil gegebenenfalls separat ausgerechnet werden. Dieser Aspekt gewinnt seine Bedeutung insbesondere durch die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Mitarbeitern und Geschäftsfreunden.
Unternehmen und Dauerkarten: meist aus Kundenbindung
Vergleichbare Sachverhalte zeigen sich, wenn Unternehmen Inhaber von Dauerkarten sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob zwei einfache Sitzplatzkarten für Bayer Leverkusen gekauft werden, die VIP-Loge beim VfB Stuttgart oder VIP-Tickets auf Höhe des Mittelkreises bei einem Dritt- oder Viertligisten.
Bevor Anhänger aus der bel étage des Fußballs bei dem letzten Halbsatz lachen: Manche Vereine in der ersten Liga ziehen die Attraktivität ihrer Karten aus Gegnern wie Bayern oder Dortmund. In der zweiten Liga punkten Clubs wie Eintracht Braunschweig, der 1. FC Nürnberg und der FC St. Pauli mit ihrer eigenen Attraktivität. Ähnliches gilt in der dritten Liga für den VfL Osnabrück, MSV Duisburg, 1. FC Magdeburg (den einzigen Europacup-Sieger der DDR) und die Bundesliga-Mitgründer Preußen Münster. Selbst in den Regionalligen werden Dauerkarten in respektabler Höhe verkauft, schließlich tummelt sich beispielsweise in der Regionalliga West mit Rot-Weiß Oberhausen, Rot-Weiss Essen, SG Wattenscheid oder Alemannia Aachen geballte Tradition.
Aber unabhängig davon, welchen Kultfaktor ein Verein besitzt: Unternehmen kaufen Dauerkarten meist als Maßnahme zur Kundenbindung (und gelegentlich auch als Incentive für die Mitarbeiter). Die vorgenannte Sorgfaltspflicht bei der Dokumentation der Nutzung gilt auch hier.
Fazit (und Disclaimer)
Die großen und kleinen steuerlichen Alltagsanforderungen haben Unternehmen üblicherweise im Blick. Trotz des werblichen Charakters von Sponsoring wird Fußball aber oft der Freizeit zugeordnet, da die Spiele abends bzw. am Wochenende stattfinden. Speziell die Versteuerung bei Ausleihe der Karten an Mitarbeiter gerät leicht aus dem Blickwinkel.
Darüber hinaus gilt das vorgesagte grundsätzlich auch für Einzelfälle, sprich Karten im Rahmen des Firmenjubiläums eines Mitarbeiters oder für eine Firmentombola – sei es Champions League, Bundesliga oder DFB-Pokal.
Schlussendlich: Wir haben das Thema aufgenommen, weil sich im StBVS-Team genügend Fußballfans finden und weil wir teilweise selbst mit diesen Themen in Kontakt gekommen sind. Mit unserer Kernkompetenz im Honorarmanagement für Steuerberater, verweisen wir für eine konkrete und verbindliche Beratung aber auf den Steuerberater des Vertrauens.