Rechnungen und Mahnungen: „Bitte sparen Sie sich […] Ihre Bemühungen“

Vor einiger Zeit hatten wir hier ja schon einmal einen Beitrag über Mandanten und ihre Wünsche, wo es allgemein um Rückfragen oder gar Einwände zu einer Rechnung ging. Jetzt ging uns eine stark wertende Rückmeldung zu.

Der konkrete Einwand des Mandanten

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihre Rechnungen und Mahnungen.
Mein Steuerberater und ich sind uns uneinig über verschiedene Rechnungen, ein finales Gespräch im Laufe des Monats wird die Angelegenheit klären. Bitte sparen Sie sich bis dahin Ihre Bemühungen.
Rechnungen eines Steuerberaters sind nicht gottgegeben oder erheben nicht den Anspruch auf generelle Richtigkeit.

Auch wenn dieser Ton selten ist: Diese Rückmeldung taugt beispielhaft als Muster für unsere Herangehensweise.

… und unsere Herangehensweise

Wie früher schon einmal erklärt: Bei einfachen Rückfragen, bei sich die Mandanten beispielsweise auf die StBVV beziehen, geben wir die Antwort direkt. Der Steuerberater kann sich weiterhin voll auf seine Arbeit konzentrieren.
Bei grundsätzlichen Einwänden wie hier zitiert können wir inhaltlich kaum etwas beisteuern. Daher leiten wir diese Rückmeldungen an den jeweiligen Steuerberater weiter, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können. Entweder wird der Rechnungslauf dann bis zur Klärung der Angelegenheit pausiert – oder wir sollen wie üblich weitermachen. Auf jeden Fall erhält der Mandant von uns dann schnellstmöglich die Rückmeldung seines Steuerberaters.
Sollte es im Extremfall zur gerichtlichen Klärung kommen, profitiert der Steuerberater davon, dass er die Rechnung an die StBVS abgetreten hat: Dann sind wir Kläger und können ihn als Zeugen berufen.