Alle Wege führen nach Rom und ziemlich viele auf unsere Website. Aber was, wenn man weder hier noch dort findet, wonach man sucht? Dann bietet sich in unserem Fall eine direkte Frage an – per Kontaktformular, E-Mail oder Anruf. Wir teilen drei Fragen der jüngeren Vergangenheit… und unsere Haltung dazu.
Ich interessiere mich schon seit längerer Zeit für Ihr System. Habe hierzu natürlich auch viele Fragen. Ist es bei Ihnen auch möglich, diese Thematiken in einem persönlichen Besprechungstermine zu erörtern (in meiner Kanzlei)? Ich möchte mich schon seit längerer Zeit vom Mahnwesen befreien.
Wir bieten zwar auf der einen Seite eine standardisierte Dienstleistung an, gehen auf der anderen Seite dennoch individuell auf jeden Kunden ein. Dazu gehört selbstredend auch das persönliche Gespräch mit Interessenten. Dank unserer zentralen Lage in Köln kommen wir in ziemlich viele Ecken des Landes, um persönliche Gespräche zu führen. Für Bayern und Baden-Württemberg haben wir seit kurzem einen Ansprechpartner vor Ort, so dass auch ein Besuch im vergleichsweise abgelegenen Berchtesgaden möglich ist. Ansonsten ist natürlich eine kurzfristige Telefonschaltung immer möglich – und bietet sich auch an, wenn die Anreise zu einer Kanzlei in die Größenordnung „Tagesreise“ geht.
Wir sind durch eine Werbeanzeige auf Ihr Unternehmen aufmerksam geworden. Die Idee der Verrechnungsstelle bzw. des „Factoring“ haben wir aufgrund des Mandantengeheimnisses und aus berufsrechtlichen Gründen nie wirklich verfolgt. Von daher hat uns Ihr Modell aufmerksam werden lassen. Wäre es möglich von Ihnen weitergehendes Informationsmaterial bezüglich dem Vorgang, Vertragsabschluss und der zu erwartenden Kosten zu bekommen?
Inhaltlich schließt diese Frage an die vorhergehende an. Selbstredend haben wir weiterführendes Informationsmaterial, das wir gerne zur Verfügung stellen. Aber die konkrete Ausgestaltung, wie unsere Dienstleistung als Verrechnungsstelle an die Verwaltungsvorgänge einer Kanzlei andocken kann, lassen sich mit einem (kurzen) Dialog schneller lösen.
Was die zu erwartenden Kosten angeht: Wir arbeiten mit sogenannten „All-in“-Gebühren. Wir erheben einen niedrigen Pauschalbetrag auf eine eingereichte Rechnung, unabhängig davon, ob wir Mandanten nur einmal eine Rechnung schreiben müssen oder zwei Erinnerungsschreiben – das macht die Kosten für eine Kanzlei besser kalkulierbar.
Ansonsten sind unsere Preise modular aufgebaut: Den Grundpreis muss jeder Kunde zahlen und dann kommt es darauf an, welche konkreten Bausteine er benötigt – die reine Abwicklung im Honorarmanagement mit Rechnungsversand und Mahnwesen, zusätzlich die Sofortauszahlung der Honorare und/oder das Paket Ausfallschutz/Bonitätsprüfungen.
Ein Mandant gleicht bedauerlicherweise die offenstehenden Rechnungen (mittlerer dreistelliger EUR-Betrag) unserer Kanzlei nicht aus. Würde Ihr Unternehmen generell die Beitreibung dieser Einzelforderung für unsere Kanzlei übernehmen? Die vormalige Eigentümerin der Kanzlei hat ebenfalls noch eine Forderung gegen den gleichen Mandanten bestehen und würde ggf. ebenfalls Ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen. Der Mandant hat seinen Wohnsitz in den Niederlanden.
Bei Neukunden übernehmen wir auf Wunsch offene Forderungen auch rückwirkend bis 60 Tage; bei älteren oder grenzüberschreitenden Rechnungen steuern wir nur noch die reine Honorarabwicklung – im Ernstfall auch bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Die Übernahme von Einzelfällen bei Nichtkunden gehört dagegen nicht zu unserem Serviceportfolio.