In der letzten Runde hatten wir uns noch um drei Fragen rund um das Mandatsverhältnis gekümmert, jetzt geht es um das Innere einer Kanzlei. Wir haben zwei häufige Fragen aus der Finanzbuchhaltung identifiziert: Wie werden die Gebühren der StBVS belastet und wozu dient der Mindestpreis?
Wie werden die Gebühren der StBVS belastet?
Die grundsätzliche Sicht auf das Gebührenmodell hat unser Vertriebsleiter Jan Pieper neulich in dem Beitrag
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von riesragmbh.dvs.ag zu laden.
skizziert. Der wahrscheinlich wichtigste Absatz: Seine Beschreibung unseres Modells der All-in-Gebühren. Einen Aspekt hat er dabei allerdings ausgelassen (weil er in dem Kontext nicht relevant war), und zwar die Art, wie wir die Gebühren belasten.
Der Ablauf in aller Kürze:
- Wir berechnen einen festen Prozentsatz für jede eingereichte Rechnung,
- zahlen Rechnungen grundsätzlich umgehend und in einer Summe aus,
- addieren über den Monat hinweg die auflaufenden Einzelgebühren,
- erstellen anschließend eine Abschlussrechnung für den Monat und
- ziehen diese Abschlussrechnung per Lastschrift am Monatsende ein.
In der Praxis heißt das, dass die einzelne Kanzlei bei einem laufenden Vertrag um nichts weiter kümmern muss und ohne Ablenkung alle anderen Aufgaben der Buchhaltung im Blick haben kann.
Was hat es dann noch mit dem Mindestpreis auf sich?
Eine häufige Frage im Zusammenhang mit den Gebühren ist der Mindestpreis, den wir verlangen. Genauer: der Mindestjahrespreis, gerechnet auf den Jahresumsatz einer Kanzlei.
Dahinter verbirgt sich eine kaufmännische Notwendigkeit. Wir stellen damit sicher, dass die administrativen Grundkosten für ein Mandat gedeckt sind, und wir vermeiden, dass Kanzleien nur ihre schlechten Risiken an uns weiterreichen.
Abgerechnet wird der Mindestpreis am Ende des Kalenderjahres – natürlich zeitanteilig bei Neukunden. Unsere Preis- und Kostenstruktur ist allerdings so angelegt, dass sich der Mindestpreis von alleine amortisiert: Bei konsequenter Nutzung sorgen die gezahlten Entgelte der eingereichten Rechnungen dafür, dass diese Hürde im Jahresverlauf automatisch übersprungen wird. Üblicherweise ist das Fall, wenn 50% oder mehr der Rechnungen an uns abgegeben werden.
Rückblick: Vier Runden der „häufig gestellten Fragen“ gab es bereits. Zum Auftakt ging es um Mahnzyklen und Aspekten der Rechtsverfolgung, anschließend um Details zur Rechnung sowie den Zusammenhang von Factoring und Steuerberatern. Zuletzt hatten wir uns Mitte Juli mit drei Fragen rund um Ratenzahlungen und Gutschriften beschäftigt.