Quer über alle Sektoren und Umsatzgrößen haben hierzulande mehr Unternehmen auf Factoring und Verrechnungsstellen gesetzt. Dies haben der größte Branchenverband und sein mittelständische Pendant bestätigt. Zu diesem Plus haben auch Steuerberater beigetragen.
Markt im Plus: immer mehr angekaufte Rechnungen
Die Zahlen des Deutschen Factoring-Verbandes sind quasi der Benchmark der Branche, schließlich sind hier rund 98% des verbandlich organisierten Volumens versammelt (siehe auch unseren Blog-Beitrag „Sprachrohr der Branche„). In aktuellen Zahlen ausgedrückt: Die kumulierten Umsätze der Verbandsmitglieder stiegen gegenüber dem Jahr zuvor um 10,1 % auf 209 Mrd. Euro, die Zahl der Kunden wuchs um 7,6 % auf über 20.300. Auch der etwas kleinere Verband BFM meldete für seine Mitglieder ein Plus von 8,5 % bei den angekauften Rechnungen.
Thomas Lutter von Handelsblatt Online hat Ende letzter Woche einen Überblicksartikel geschrieben und darin die Entwicklung des Marktes skizziert, aufgezogen am deutschen Mittelstand. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) hätten vermehrt darauf gesetzt, ihre Rechnungen an spezialisierte Dienstleister abzugeben. „Wegen der sofort zur Verfügung stehenden Liquidität“ und weil es „für eine verlässliche und sichere Finanzplanung“ sorge, so Alexander Moseschus, Geschäftsführer des Deutschen Factoring-Verbandes.
„Zudem nehmen viele Unternehmen Factoring auch als frische und moderne Finanzierungsform wahr“, ergänzte Joachim Secker, Vorstandssprecher des Deutschen Factoring-Verbandes und hauptberuflich CEO von GE Capital Germany. In die gleiche Kerbe schlug Volker Ernst, Vorstandsvorsitzender des kleineren Verbandes BFM: Factoring sei ein „transparentes und leicht zu realisierendes Finanzierungsprodukt“.
Auch Steuerberater geben verstärkt ihre Rechnungen ab
Auch aus der Nischenperspektive der StBVS, d.h. mit Blick auf den Teilmarkt der Steuerberater, lässt sich diese Entwicklung bestätigen. „Das factorierte Umsatzvolumen der StBVS – Steuerberater Verrechnungsstelle pro Quartal durchschnittlich um 20 % gewachsen“, erklärte Jan Pieper, Vertriebsleiter für die StBVS in einer Pressemeldung Ende April. Ebenso konstant wie das Umsatzvolumen steige auch die Kundenzahl, hieß es weiter. Es zeichne sich ab, dass „eine Verrechnungsstelle für Steuerberater zunehmend in das Bewusstsein von Kanzleien rückt“, so Pieper.
Als einen wesentlichen Grund für diese Tendenz kann Pieper die Statements von Secker und Ernst nahezu eins zu eins auf Steuerberater übertragen: „Ob auf Fachveranstaltungen wie den Münchner Steuerfachtagen oder im persönlichen Gespräch – Steuerberater nehmen die StBVS als frische und moderne Finanzierungsform wahr, die ein transparentes und leicht umzusetzendes Dienstleistungsprodukt ist, das zusätzlich Ressourcen in der Kanzlei freisetzt.“
StBVS finanziert die Rechnungen von Steuerberatern
Anhand eines alltäglichen Beispiels aus der Welt der Steuerberater erläutert Jan Pieper den Unterschied zwischen eigenem Honorarmanagement und dem Angebot einer Verrechnungsstelle:
„Schon in einer kleinen Steuerberaterkanzlei wird faktisch jeden Tag mindestens eine Rechnung geschrieben. Mit Überwachung des Zahlungseingangs und von Zahlungsfristen, mit der Zuordnung von Zahlungen sowie eventuell notwendigen Erinnerungs- und Mahnschreiben, werden viele Ressourcen mit allgemeinen Routineaufgaben gebunden. Außerdem leidet die Liquidität unter der Zeitdifferenz zwischen Rechnungsstellung und Rechnungsausgleich.
Anders sieht die Situation aus, wenn wir eingeschaltet werden. Dann stellt der Steuerberater die Rechnung und gibt sie an uns ab. Im Regelfall finanzieren wir sie zu 100 % vor und gleichen den Betrag innerhalb eines Werktages aus. Anschließend kümmern wir uns um alle weitere Kommunikation mit den Mandanten und der Steuerberater kann sich ausschließlich auf die Steuerberatung als seine Kernkompetenz konzentrieren.“
Das Risiko wird ebenfalls übernommen
Im Rahmen des Service-Pakets als Verrechnungsstelle übernimmt die StBVS grundsätzlich auch die damit zusammenhängenden Bonitätsrisiken, so Jan Pieper:
„Wir führen zu Beginn eine verbindliche Ankaufprüfung durch und bestimmen dadurch die Höhe des Ankaufvolumens für die Honorarrechnungen der einzelnen Mandanten. Der Steuerberater muss daher keine eigene Überprüfung der Kreditwürdigkeit seiner Mandanten vornehmen und das Risiko des Zahlungsausfalls bzw. der Bonität geht damit auf uns über. Wir können auch das Inkasso in allen Instanzen übernehmen, stimmen uns vor einer Honorarklage als letztem Schritt aber immer mit dem Steuerberater ab, ob wir weitergehen sollen oder er die Rechnung zurückkaufen möchte.“