Ob Flensburg oder Garmisch, ob fünf Berufsträger oder nur einer: die wesentlichen Fragen der Kanzleiorganisation sind identisch – ebenso die Fragen an die StBVS bezüglich der externen Honorarabwicklung. In loser Folge werden wir hier die häufigsten Fragen beantworten. Heute geht es um wesentliche Details der Rechnung.
Wie erhalten wir Ihre Rechnung an den Mandanten?
Nachdem Sie die Rechnung erstellt haben, können Sie alles mit den Bordmitteln Ihres Systems machen – Ihrem Browser bzw. Ihrem E-Mail-Programm.
Der schnellste und beste Weg führt über unsere Website, genauer: über den Kunden-Login (der blaue Button rechts oben am Bildrand). Dort müssen Sie nur Ihre Kundennummer und das individuelle Passwort eingeben und sind schon auf der zentralen Nutzeroberfläche. Dort können Sie nicht nur die Rechnung übermitteln, sondern auch alle anderen Aspekte einsehen (dafür erstellen wir mittelfristig einen weiteren Blog-Beitrag).
Alternativ können Rechnungen auch per E-Mail eingereicht werden, allerdings wird durch die manuelle Nachbearbeitung bei uns ein Zuschlag fällig.
Muss ich meine Bankverbindung entfernen?
In aller Kürze: ja – und dafür gibt es eine sehr pragmatische Erklärung. Wir finanzieren Rechnungen vor und kümmern uns um den vollständigen Rechnungslauf vom Versand der Rechnung bis hin zu Erinnerungen und ggf. Mahnungen, ebenso gehört dazu auch die Überwachung des Zahlungseingangs.
Damit dies reibungslos funktioniert, erhält jeder Kunde ein separates Konto für die Überweisungen seiner Mandanten. Zahlen die Mandanten an das bisherige Konto, muss diese Direktzahlung weitergeleitet werden.
Was müssen wir sonst noch an unserer Rechnung ändern?
Unter Steuerberatern hat sich die Honorarabwicklung im offenen Verfahren etabliert, d.h. die Mandanten wurden vorab transparent über die Einschaltung der StBVS Steuerberater Verrechnungsstelle informiert. Jede Rechnung, die wir im Auftrag verschicken, erhält unser Deckblatt mit allen Informationen und Kontaktdaten.
Bei der Rechnung des Steuerberaters ist daher bis auf die neue Bankverbindung und die Zusammenarbeit mit uns keine weitere Anpassung erforderlich.
Rückblick: In der ersten Runde mit häufigen Fragen hatten wir uns mit Mahnzyklen und Aspekten der Rechtsverfolgung beschäftigt.