Nach Verabschiedung im Bundesrat sind zukünftig Hybridfahrzeuge bei der Ermittlung des geldwerten Vorteiles steuerlich begünstigt. Sowohl für die 1% Regel als auch für 0,03% je Entfernungskilometer zu berechnenden geldwerten Vorteile wird für ab dem 1.1.19 zugelassene Fahrzeuge nur noch der halbe Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage verwendet. Wir glauben, dass das ein Thema ist, das jeden Geschäftsführermandanten interessiert, der einen Dienstwagen nutzt. Zu beachten ist dabei, dass die Kohlendioxidemission höchstens 50 g je gefahrenem Kilometer betragen darf und die rein elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt. Zu hoffen ist, dass die von der Automobilindustrie veröffentlichten Werte dieses Mal stimmen, damit nicht später bei einer Korrektur dieser Werte ein böses Erwachen kommt.