Der Honorarprozess – Teil 3 zum strategischen Honorarmanagement

Der Honorarprozess und Zusammenarbeit mit Profis

Einige Empfehlungen für die Honorarkommunikation vor und bei Mandatsbeginn, können Sie in Teil 1 der Reihe nachlesen. In Teil 2 haben wir erläutert, was es während der Mandatsarbeit und nach der Schlussrechnung zu beachten gilt. Hier soll es nun darum gehen, wie Sie Ihr Honorar mit Zwang durchsetzen, wenn der Mandant einfach nicht freiwillig zahlt:
Wenn Sie sauber gearbeitet und abgerechnet, sowie Ihre Arbeit dokumentiert haben, ist ein Honorarprozess keine unmögliche Aufgabe. Die Schwierigkeit im Honorarprozess besteht nämlich oft darin, die abgerechneten Leistungen zu beweisen, weshalb es auf eine sorgfältige Dokumentation in der Handakte oft entscheidend ankommt. Bei Steuererklärungen oder ähnlichen „Werken“, die dem Gericht vorgelegt werden können, ist dies alles noch unproblematisch. Spätestens aber, wenn Sie Leistungen nach Stunden abgerechnet haben oder abgebrochene Arbeiten abrechnen, ist eine saubere Dokumentation das A und O.

Die Verschwiegenheitspflicht ist übrigens im Honorarprozess kein großes Thema – immerhin nehmen Sie berechtigte eigene Interessen war, Sie verfolgen schließlich Ihr verdientes Honorar. Solange Sie sachlich und auf das Nötige beschränkt vortragen, drohen keinerlei berufsrechtliche Folgen. Dazu sei der Hinweis gestattet, dass es auf Honorarklagen spezialisierte Anwaltskanzleien gibt, die sich mit den Besonderheiten auskennen. Wenn der Mandant in Zahlungsverzug ist, was spätestens nach einer Mahnung der Fall ist, ist der Mandant zur Kostenerstattung verpflichtet. Das schließt auch die eigenen Anwaltskosten mit ein.

Nach unserer Erfahrung enden mehr als die Hälfte der Honorarprozesse mit einem Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil, insbesondere wenn die Nichtzahlung auf Liquiditätsschwierigkeiten beruht. Aus unserer Erfahrung können wir außerdem berichten, dass ein Honorarprozess nicht zwangsläufig das Ende der Mandatsbeziehung bedeuten muss. Gerade gewerbliche Mandanten haben durchaus Verständnis für eine konsequente Durchsetzung auch vor Gericht und kommen nach Zahlung auf das Urteil häufiger wieder, als man gemeinhin annimmt.

Nicht völlig uneigennützig sei zudem der Hinweis gestattet, dass sich viele Probleme vermeiden lassen, wenn Sie Ihre Honorarmanagement an eine Steuerberaterverrechnungsstelle abgeben. Dabei wird vom Rechnungsversand über das Mahnwesen bis hin zum Honorarprozess alles von der Verrechnungsstelle erledigt und man kann sicher sein, dass Honorarklagen aufgrund der gesammelten Erfahrungen in guten Händen liegen. Übrigens: in dieser Konstellation ist der Berater Zeuge und nicht mehr Partei.