Vier Steuerberater als Partner, ein Umsatzvolumen der Kanzlei in Höhe von 3,5 Mio. Euro – auf den ersten Blick eine solide Sache. Dass es Optimierungspotenzial gab – und an welchen Stellen –, fiel erst auf, als das Quartett in die Planung einer Kanzleiübernahme einstieg.
Ausgangslage
Im Spätsommer 2014 zeichnete sich in der Nachbargemeinde eine Kanzleiaufgabe ab: Der Gründer und Inhaber wollte altersbedingt in den Ruhestand wechseln, von seinen zwei angestellten Steuerberatern konnte bzw. wollte keiner die Kanzlei übernehmen. Für die Partnerschaft bot sich damit die Gelegenheit, durch anorganisches Wachstum und den attraktiven Mandantenstamm das eigene Umsatzvolumen um 0,5–0,6 Mio. Euro zu steigern.
Finanzierungssituation
Insgesamt ergab sich unter Einrechnung des Kaufpreises und der notwendigen Investitionen in Ausstattung und Räumlichkeiten ein Finanzierungsbedarf von knapp 0,6 Mio. Euro. Zwei Drittel der Summe waren die Ablöse für den ausscheidenden Gründer, ein Drittel war für die Infrastruktur avisiert.
Außerdem wurde mit dem Verkäufer vereinbart, dass alle alten, bis zum Stichtag 31. Mai gestellten Rechnungen noch in seinen Topf fließen. Erst die neuen Rechnungen ab der Übernahme sollten der Partnerschaft zugute kommen. Aufgrund der üblichen Zahlungsziele ergab sich daraus ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für die laufenden Kosten und die Gehälter der neuen Mitarbeiter, der mit knapp 0,15 Mio. Euro eingeschätzt wurde.
Für die Finanzierung aus den Ressourcen der Kanzlei reichten deren liquide Mittel nicht vollständig aus. Eine Finanzierung über die Bank wurde ausgeschlossen, denn Finanzinstitute können aus Gründen des Berufsrechts mit den Forderungen von Steuerberatern als Sicherungsgut nichts anfangen. Für die Übernahme der kleineren Kanzlei wollten die Partner aber auch keine Mittel aus dem Privatvermögen in die Hand nehmen – weder direkt noch als Sicherheit gegenüber der Bank.
Lösung
Vertragsschluss
Kurz vor Ostern 2015 nahm einer der vier Inhaber Kontakt zu uns auf und ließ sich erst einmal telefonisch die Dienstleistungen der StBVS erklären. In einer zweiten Runde in der Woche nach Ostern folgte eine Präsentation mit allen vier Partnern der Kanzlei. Daraufhin wurde ein Rahmenvertrag im offenen Verfahren mit Laufzeitbeginn ab 1. Mai abgeschlossen – mit sofortiger Wirkung für den Hauptsitz und mit Wirkung ab 1. Juni für die neue Niederlassung.
Um kurzfristig und ohne Aufwand die fehlenden Mittel für die Übernahme einzusammeln, wurde vertraglich auch die Übernahme der bestehenden Außenstände des Stammsitzes vereinbart.
Außenstände zur Finanzierung der Übernahme
Obwohl eine formale Einwilligung der Mandanten zur Abrechnung über uns nicht notwendig ist, entschieden sich die vier Inhaber für eine offene und transparente Kommunikation: Alle bestehenden Mandanten wurden allgemein über die zukünftige Abrechnung über uns informiert, die Mandanten mit offenen Posten zusätzlich darüber, dass wir auch diese Rechnungen steuern.
Am 4. Mai 2015 wurde dann der erste Schwung offener Rechnungen an die Mandanten verschickt – zusätzlich noch einmal mit dem Hinweis, dass nun die StBVS als Abrechnungspartner fungiert. Über die bisherigen Zahlungsziele hinaus erhielten die betroffenen Mandanten damit noch einmal drei Wochen Zeit für den Rechnungsausgleich.
Der Großteil der Mandanten zahlte die erneut versandten Rechnungen innerhalb des gesetzten Zeitfensters, in wenigen Fällen musste erneut erinnert werden und Mahnungen waren gar nicht notwendig. Innerhalb von fünf Wochen waren damit alle Altbestände an Rechnungen abgearbeitet.
Der Partnerschaft der Steuerberater dagegen haben wir die Summe der Honorarrechnungen auf einen Schlag ausgeglichen. Die Zahlung wurde am ersten Werktag im Mai angewiesen, so dass das Kapital direkt zu Monatsbeginn zur freien Verfügung stand.
Auch Finanzierung der laufenden Kosten durch StBVS
Mit Vertragsbeginn im Mai stellte die Kanzlei ihre Honorarabwicklung – mit Ausnahme der bestehenden SEPA-Mandate – komplett auf uns um. Vier Wochen später erfolgte dieser Schritt auch für die Mandanten der neuen Niederlassung. Weil eingereichte Rechnungen grundsätzlich innerhalb eines Werktages ausgeglichen werden, hat die Kanzlei mit diesem Schritt die Summe der Außenstände auf einen Schlag faktisch beseitigt.
Dies war bei der Übernahme auch zwingend nötig, weil aufgrund der Vereinbarung mit dem alten Inhaber des zweiten Standorts, erst einmal keine nennenswerten Geldzuflüsse zu verzeichnen waren. Die alten Rechnungen gingen komplett an den bisherigen Inhaber und die Mandanten waren großzügige Zahlungsziele – inkl. aller Mahnstufen – von bis zu drei Monaten gewohnt. Die Lösung mit der StBVS verhinderte das Abrutschen in den teuren Kontokorrentkredit oder die Brückenfinanzierung mittels Bankkredit.
Ergebnis
Die vier Partner konnten die angestrebte Übernahme und die Anschubfinanzierung der zweiten Niederlassung ohne die Aufnahme von Fremdkapital oder Rückgriff auf die privaten Mittel stemmen.