Natürlich ist der heutige 30. April für das StBVS-Team eher ein normaler Arbeitstag – denn unser Serviceversprechen kennt keine Brückentage. Dennoch nutzen wir den Anlass, um mit ein paar Notizen zu diesem Feiertag mal über den Tellerrand zu schauen. Es gibt also nichts zu Verrechnungsstelle, Steuerberatung und/oder anverwandten Themen, wie auch im weiteren Monatsverlauf zu den anderen Feiertagen.
Eine kurze Geschichte des 1. Mai in Deutschland
In Deutschland ist der Maifeiertag ganz knapp weniger als 100 Jahre alt: Mitte April 1919 entschieden sich SPD, DDP und Teile des Zentrums dazu, einmalig am 1. Mai 1919 einen landesweit einheitlichen Feiertag einzurichten. Anschließend wurde er in der Weimarer Republik nicht mehr begangen.
Umgehend mit deren Ende kehrte er aber zurück: mit dem „Gesetz über die Einführung eines Feiertags der nationalen Arbeit“ vom 10. April 1933. Und wenn man ohne Berücksichtigung der weiteren Umstände rein die Präsenz von „Hunderttausenden von Menschen“ bei der Rede Adolf Hitlers auf dem Tempelhofer Feld am 1. Mai 1933 als Maßstab nimmt, konnte der Feiertag offensichtlich die Maßen mobilisieren.
Wie die Neue Zürcher Zeitung am 1. September 2016 im Artikel „Tempelhofer Feld – Der Luxus der Leere inmitten von Berlin“ aber erläutert, muss es nicht zwingend die Begeisterung für die Sache gewesen sein, die die Arbeiter dort hintrieb:
„Der Massenaufmarsch ist mit der damaligen grossen Angst vor Entlassungen zu erklären und damit, dass die Auszahlung des Lohns verknüpft wurde mit der Teilnahme an der Demonstration und den Kundgebungen.“
Wie auch sein Vorgänger aus dem Jahr 1919 blieb der „Feiertag der nationalen Arbeit“ vom 1. Mai 1933 eine einmalige Sache – jedenfalls dem Namen nach. Denn anders als zuvor erließ das Parlament per „Gesetz über die Feiertage“ vom 27. Februar 1934 den „nationalen Feiertag des deutschen Volkes“ (§ 1) und setzte gleichzeitig den alten Maifeiertag außer Kraft (§ 8).
Schon im ersten Jahr nach dem Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt.
In der Bundesrepublik Deutschland ist der 1. Mai ein Feiertag nach den Feiertagsgesetzen der Länder. Daraus können sich dann abweichende Bezeichnungen ergeben. Während beispielsweise Bayern und Berlin den Tag per Gesetz schlicht mit „1. Mai“ bezeichnen, ist es in in Nordrhein-Westfalen laut „Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW)“ der „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“.
Die politischen Wurzeln…
Seine politischen Wurzeln hat der Tag als „Tag der Arbeit“ aber im angelsächsischen Sprachraum. So kam es am 1. Mai 1856 in Australien zu Massendemonstrationen, auf denen die Einführung des Achtstundentags gefordert wurde. 30 Jahre später berief sich die nordamerikanische Arbeiterbewegung auf dieses Ereignis und diese Forderung, um für den 1. Mai 1886 zum Generalstreik aufzurufen. Es folgte in Chicago ein mehrtägiger Streik, der am 3. Mai in der Haymarket Riot mit sieben toten Polizisten sowie vier vollstreckten Todesurteilen mündete. Zumindest hinsichtlich der Arbeitszeiten war der Streik von 1886 aber erfolgreich, da ab Mai 1890 Arbeitszeiten von acht Stunden galten.
1889 auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale, in deren Tradition sich die heutige Sozialistische Internationale sieht, wurde zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. Ein Jahr später gab es weltweit einen „Protest- und Gedenktag“ mit Massenstreiks und Massendemonstrationen.
… und die Namen in anderen Ländern
In weiten Teilen Mittel- und Südamerikas heißt der 1. Mai „Día del Trabajo“, in Argentinien „Día Internacional del Trabajador“. In der Türkei ist es der „Emek ve Dayanışma Günü“ (Tag der Arbeit und Solidarität)
Etwas lockererer geht es in Frankreich und in Finnland zu. Bei unserem westlichen Nachbarn heißt Tag „Fête du Travail“ (Fest der Arbeit) und bei den nördlichen, über die Ostsee angrenzenden Nachbarn „Vappu“, Tag des Frühlings, der Studenten und der finnischen Arbeit.
In der DDR war der 1. Mai übrigens der „Internationale Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus“.
PS: Ja, das Bild haben wir explizit deshalb ausgewählt, weil es so schön zum Text über den Arbeitsaufwand passt, den man an die StBVS delegieren kann.