Die Verrechnungsstelle und ihr Service

Ende der vergangenen Woche haben wir unser Glossar um zwei Einträge erweitert, wie immer knackig-kompakt. Der Fachbegriff im engeren Sinn ist dabei der Verrechnungsstelle, im weiteren Sinn der Praxis hat aber auch der Service seine Existenzberechtigung als lexikalischer Eintrag. Dies gilt umso mehr, da der zweite Ausdruck den ersten inhaltlich mit Leben füllt.

Verrechnungsstelle

Im Glossar ziemlich weit hinten, in der Relevanz ganz vorne steht die „Verrechnungsstelle“, was sich ja auch als elementarer Bestandteil unseres Namens Steuerberater Verrechnungsstelle ausdrückt. Eine allgemeine Annäherung an den Begriff hatten wir Anfang Februar schon in einem ausführlichen Blog-Beitrag.
Durch die Finanzierungsfunktion gibt es eine Schnittmenge zu Factoringunternehmen, die in der Reinform aber nur banknahe Dienstleistungen erbringen. Im Gegensatz dazu ist eine Verrechnungsstelle deutlich breiter aufgestellt: Sie verfügt auch über einen umfangreichem Service und fungiert damit sozusagen als ausgelagerte Buchhaltung.

Service der Verrechnungsstelle

Wie dieser Service ausgestaltet ist, variiert von Anbieter zu Anbieter. Wir haben uns für die breite Variante entschieden und decken alle Bereiche der externen Buchhaltung ab:

  • Am Anfang steht für jeden gemeldeten Mandanten die Bonitätsprüfung. Auf dieser Basis berechnen wir die maximale Summe, die wir vorfinanzieren.
  • Nachdem die einzelne Rechnung erstellt wurde, übernehmen wir den Rechnungsversand. Dabei nutzen wir in der Regel das sogenannte offene Verfahren, bei dem wir der Originalrechnung noch ein Deckblatt hinzufügen. Weitere Details finden Sie hier.
  • Anschließend ist erst einmal die Zahlungsüberwachung angesagt – und gegebenenfalls die Zahlungszuordnung, falls der Verwendungszweck nicht eindeutig oder die Summe zu keiner der offenen Rechnungen eines Mandanten passt.
  • Sollte die Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Zeit ausgeglichen werden, übernehmen wir das Mahnwesen. In der ersten Runde schreiben wir eine freundliche Erinnerung, in einer eventuell notwendigen zweiten Runde folgt eine direkter formulierte Mahnung. Drei häufige Fragen zu diesem Thema finden Sie übrigens in diesem Blog-Beitrag.
  • Im Regelfall gleichen die Mandanten die Rechnungen in einer Summe aus. Wir können aber auch die Abwicklung von Ratenzahlungen umsetzen.
  • In dem seltenen Fall, dass ein Schuldner auf unsere Mahnung nicht  reagiert, stimmen wir das weitere Vorgehen – Inkasso bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung – mit dem Steuerberater ab.
  • Optional ist bei uns auch die Abwicklung von Lastschriften möglich.

In der Summe macht der umfangreiche Dienstleistungskatalog einer Verrechnungsstelle diesen Service attraktiver als Formen der „reinen“ Kanzleifinanzierung (wie beispielsweise ein Bankkredit): Durch die Auslagerung aller Aufgaben neben der Kernkompetenz steht in der Kanzlei mehr Zeit für die steuerliche Beratung der Mandanten zur Verfügung.
 
Glossar: Offen für Anregungen
Wir haben noch ein paar Ausdrücke in der Hinterhand, die wir kurz- bis mittelfristig aufgreifen. Aber selbstverständlich sind wir jederzeit offen für Anregungen und Wünsche – seien es neue Glossarbegriffe oder ausführliche Erläuterungen. Sie erreichen uns sowohl öffentlich über das Kommentarfeld als auch direkt, z.B. über unser Kontaktformular.
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