Karneval im Rheinland und die Auszahlung bei der StBVS

Im Rheinland gilt die Karnevalssession ab dem 11.11. als fünfte Jahreszeit und am „Rosenmontag“ wird mit dem großen Umzug das Hochamt gefeiert. Ein Feiertag ist kurz zuvor aber schon „Fastelovend“ am Donnerstag, wenn die heiße Phase des Straßenkarnevals eingeläutet wird. Die Frage ist jetzt: Was bedeutet das für uns bzw. unsere Kunden?

Eröffnung am 11.11.

An den normalen, d.h. gesetzlichen Feiertagen wie dem Tag der Arbeit oder Fronleichnam haben wir ganz normal geschlossen – wie jedes andere Unternehmen auch. Bei den Brauchtumstagen im Rheinland ist die gesetzliche Lage zwar eine andere, geschlossen haben wir trotzdem – wie ziemlich viele Unternehmen in den Karnevalshochburgen. Allerdings gilt das nur für anderthalb der ingesamt 1 plus 3 Bürotage.
Heute abend in den Nachrichten werden Sie sicherlich Bilder aus Köln sehen, schließlich ist schon die Eröffnung der Karnevalssession ein kleiner Feiertag im Rheinland. Wir beteiligen uns allerdings nicht daran (so schwer es dem ein oder anderen Kollegen auch fallen mag). Für Sie als Kunde der StBVS heißt: business as usual. Anders sieht das aber beim großen Finale im Februar aus.

Fastelovend (Donnerstag) und Freitag

Fastelovend am Donnerstag, den 8. Februar 2018 ist der erste zentrale Tag des Straßenkarnevals; er beginnt bei uns wie ein ganz normaler Bürotag. Die Kollegen trudeln zu ihren üblichen Zeiten ein und gehen ihren üblichen Aufgaben nach. Allerdings kommen die ganz jecken Kollegen schon verkleidet zur Arbeit und der normale Bürobetrieb läuft nur bis 11.11 Uhr. Anschließend gehen wir nahezu geschlossen in die Stadt. Die DATEV-Schnittstelle und das Kundenportal versehen aber auch danach ihren Dienst. Das heißt: Wer über diese Weg bis 16 Uhr seine Rechnungen einreicht, bekommt die Auszahlung der Honorarrechnung wie gewohnt am nächsten Tag; wer uns seine Rechnungen per E-Mail schickt, muss das bis 11.11 Uhr gemacht haben.
Am Freitag findet also wieder eine normale Verarbeitung von Auszahlungen statt und wir stehen wie gewohnt unseren Kunden und für Rückfragen von deren Mandanten bereit. Eine kleine Einschränkung ergibt sich höchstens dadurch, dass sich manche Kollegen vorsorglich einen Tag Urlaub genommen haben, um Karneval ganz entspannt genießen zu können.

Rosenmontag und Veilchendienstag

Etwas anders sieht es zum Wochenbeginn aus: Am Rosenmontag (12. Februar) haben wir ganztägig geschlossen. Es tut uns wirklich leid, aber daran führt absolut kein Weg vorbei. Dieser Tag ist in Köln (genauso wie in anderen Rheinstädten wie Mainz oder Düsseldorf) das Hochamt des Karnevals. Etwas anders sieht es in Mönchengladbach aus, wo einen Tag später an „Veilchendienstag“ die große Sause stattfindet. Aber da wir eben in Köln ansässig sind, spielt das für uns keine Rolle.
Was heißt das für Steuerberater, dass wir am Montag geschlossen haben? Wer am Donnerstag nach 11.11 Uhr (per E-Mail) bzw. 16 Uhr (per Schnittstelle) oder ganztägig am Freitag eine Honorarrechnung einreicht, muss einen Tag länger als sonst auf die Auszahlung warten. Wir sind am Dienstag (weitgehend vollzählig) und voller Tatkraft wieder im Büro. Für uns ist dann wieder business as usual angesagt und die seit Freitag eingereichten Rechnungen werden umgehend bearbeitet.
Sollten Sie selbst in einer Faschingsgegend wohnen oder für einen Kurzurlaub in eine solche fahren: Wir wünschen eine jecke Zeit!
 
— Update 22. Januar 2018
Hier gibt es die Fristen für Einreichungen und Auszahlungen auch als schön übersichtlich als Tabelle: Karneval 2018: Annahmeschluss und Auszahlung.