Als Verrechnungsstelle für Steuerberater spielen Brückentage und klassische Urlaubszeiten keine Rolle für die StBVS – wir sind für unsere Kunden da. Nur zum Hochfest des Karnevals machen wir eine Ausnahme… An „Fastelovvend“ und Rosenmontag ändern sich ausnahmsweise unsere Bürozeiten – und damit auch die Fristen für eingereichte Rechnungen. Was das konkret heißt, skizzieren wir in diesem Blogbeitrag.
Unsere Bürozeiten von Fastelovvend bis Rosenmontag
Zum Start in die Karnevalssession 2018, also am 11.11.2017, hatten wir hier im Blog schon mal einen etwas textlastigen Beitrag über unsere Büro- und Servicezeiten während des Straßenkarnevals. Heute bringen wir es kurz und knapp auf den Punkt:
- Fastelovvend, sprich 8. Februar: Wir sind bis 11 Uhr im Büro – dann sieht man uns in der Stadt.
- Freitag, 9. Februar: Wir sind wie üblich im Büro (jedenfalls die meisten von uns…).
- Rosenmontag, sprich 12. Februar: Das Büro ist geschlossen.
- Dienstag, 13. Februar: Alles geht wieder seinen geregelten Gang.
Annahmeschluss von Rechnungen und Auszahlung
Für die Kunden der StBVS heißt das: Für eingereichte Rechnungen ändern sich teilweise die Laufzeiten für die Auszahlung. Wer auf die DATEV-Schnittstelle oder das Kundenportal setzt, wird dabei am wenigsten von den Änderungen mitbekommen:
Mi., 14. Feb. (E-Mail)