Neulich hatten wir hier einen Beitrag zu den Wünschen und Rückfragen, die Mandanten zu den Rechnungen ihrer Steuerberater haben. Nachdem wir in diesem Text noch recht allgemein geblieben sind, werden wir hier sehr konkret. Schließlich haben wir kurz nacheinander zwei Anfragen von einem Steuerberater und einem Mandanten bekommen, die wir hier gerne der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Steuerberater: Ein Mandant hat die Rechnung direkt an mich bezahlt. Wie ist hier die vorgehensweise? Ziehen Sie sich den Betrag von meinen Konto ein?
Im Kern lässt sich ein solcher Vorgang auf drei Schritte reduzieren:
- Der Steuerberater teilt uns mit, dass ein Mandant eine vorfinanzierte Rechnung außerplanmäßig auf das Konto der Kanzlei gezahlt hat.
- In unserem System buchen wir die Rechnung dann aus. Damit ist der Vorgang „offene Rechnung Nr. xy“ für das Team von der Rechnungserfassung abgeschlossen.
- Der ausgebuchte Betrag wird dem Verrechnungskonto der Kanzlei belastet und mit der Auszahlung weiterer frisch eingereichter Rechnungen verrechnet.
Mandant: Ist es möglich, die bei Ihnen offenen Rechnungen ebenso wie die aktuelle in Raten zu begleichen?
Für Mandanten lautet an dieser Stelle die einfache Antwort: ja.
Für Steuerberater ergibt sich daraus eine kleine Änderung: Die Ratenzahlung wird von uns überwacht und ggf. auch durchgesetzt. Die Kanzlei ist mit dem dahinterstehenden Aufwand nicht mehr belastet. Wir machen Ratenzahlungen übrigens nur schriftlich, um die Verbindlichkeit dieser Abrede hervorzuheben. Die damit gemachten Erfahrungen sind durchweg gut.