Die faire Ratenzahlung

Interessenausgleich zwischen Kanzlei und Mandant
In diesem Fall bieten wir regelmäßig den Abschluss von Ratenzahlungen an. Uns ist es wichtig, dass der Schuldner/Mandant im Rahmen seiner Möglichkeiten zahlt und die Interessen unserer Kunden an einer angemessen zügigen Begleichung ihrer Rechnungen beachtet werden.
Die meisten Mandanten wenden sich wegen einer Ratenzahlung direkt an uns. Wir erstellen dann einen mit den Mandanten abgesprochenen Ratenzahlungsplan, den wir den Mandanten zur Verfügung stellen. Laufzeit und Höhe kann der Mandant bestimmen, soweit die monatliche Rate mindestens € 50,- beträgt und nicht mehr als 12 Raten anfallen. Sobald die Ratenzahlungsvereinbarung wirksam geschlossen ist, werden die betroffenen Rechnungen aus dem automatischen Mahnlauf herausgenommen.

Was tun bei Problemen?

Es kann immer wieder vorkommen, dass die Überweisung einer Rate vergessen wird oder ausnahmsweise nicht möglich ist. Auch dann wollen wir eine vernünftige Lösung im Interesse von Mandanten und unseren Kunden. Daher zwei Bitten an die Mandanten:
• Kommunizieren Sie, wenn Sie Schwierigkeiten bei einer Rate haben, nur dem Sprechenden kann geholfen werden.
• Halten Sie Zusagen ein, kommt es später erneut zu Problemen, werden wir dann sicher helfen können.
Wenn diese Regeln eingehalten werden, finden wir fast immer eine Lösung – zur Zufriedenheit aller.